Anmeldung für die neuen 5. Klassen zum Schuljahr 2024/25


Anmeldezeitraum

Montag, 19.02. bis Freitag 23.02.2024


 Bitte bringen Sie zur Anmeldung mit:

 

  • Anmeldeformular (Download siehe unten)
  • Einwilligungserklärung Veröffentlichung Fotos (Download siehe unten)
  • Geburtsurkunde
  • Impfpass mit Nachweis der Masernschutzimpfung oder ärztlicher Nachweis der Masernimunität
  • ggf. Bescheinigung über das Sorgerecht
  • letztes Zeugnis mit der Empfehlung der Grundschule
  • Anmeldeschein der Grundschule (Original)

Bitte füllen Sie die folgenden Unterlagen möglichst schon zu Hause aus und bringen Sie sie ausgefüllt mit zum Beratungsgespräch.

 Fragen und Antworten zum Anmeldeverfahren

 

Wie läuft die Anmeldung ab?

Zunächst führen die Eltern ein Gespräch mit einem Berater des Anmeldeteams. Das möglichst vorher ausgefüllte Anmeldeformular dient dazu als Grundlage. Anschließend nimmt eine Sekretärin die Anmeldedaten entgegen und erfasst diese in ihrem Computer.

 

Wo bekomme ich das Anmeldeformular?

Das Anmeldeformular wird rechtzeitig über die Grundschulen an die betroffenen Eltern verteilt. Außerdem kann das Formular auf der Homepage der Gesamtschule Kevelaer heruntergeladen werden. Es soll möglichst schon ausgefüllt zur Anmeldung mitgebracht werden.

 

Wo bekomme ich die Einwilligungserklärungen?

Die Einwilligungserklärungen können Sie auf der Homepage unserer Schule herunterladen.

 

Ist eine Terminvereinbarung zur Anmeldung nötig?

Ja. Ein Termin zur Anmeldung kann über die Schulhomepage gebucht werden. Alternativ kann die Terminbuchung über das Sekretariat erfolgen.  Die Reihenfolge der Anmeldung spielt im Übrigen für die Aufnahme eines Kindes keine Rolle.

 

Soll mein Kind zur Anmeldung mitgebracht werden?

Nach Möglichkeit soll das Kind mitkommen. Dies ist auch am Vormittag möglich, wenn man um eine Freistellung bei der Grundschule bittet.

 

Darf mein Kind mit seiner Freundin/seinem Freund in eine Klasse kommen?

Eltern und Kinder können diesbezüglich Wünsche bei der Anmeldung äußern. Diese werden in der Regel berücksichtigt, wenn nicht andere gewichtigere Gründe dagegen sprechen.

 

Nimmt die Gesamtschule auch Kinder auf, die keinen Wohnsitz in Kevelaer haben?

Im Prinzip ja, insbesondere für den Fall, wenn am Wohnort des Schülers/der Schülerin keine Gesamtschule existiert. Voraussetzung für eine Aufnahme auswärtiger Schüler/innen ist, dass die Aufnahmekapazität der Schule nicht bereits durch Kinder mit Wohnsitz in Kevelaer erschöpft ist.

 

Werden alle Kinder aufgenommen, die von ihren Eltern angemeldet werden?

Alle Kinder werden aufgenommen, wenn die Anmeldezahl nicht die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt. Voraussetzung ist, dass die Versetzung in die Klasse 5 nachgewiesen werden kann.

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule, werden folgende Kriterien bei der Entscheidung über die Aufnahme herangezogen:

  • ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen
  • Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Leistungsfähigkeit
  • Losverfahren

 

Wann erfahre ich, ob mein Kind an der Schule angenommen wird?

Spätestens eine Woche nach dem Ende des Anmeldeverfahrens werden die Eltern schriftlich darüber informiert, ob ihr Kind an der Gesamtschule Kevelaer angenommen wird.

 

Gibt es an der Gesamtschule eine Hausaufgabenbetreuung?

In der Regel findet an drei Tagen in der Woche findet Nachmittagsunterricht statt. An diesen Tagen werden Lernzeiten eingerichtet, die der Vertiefung des Unterrichtsstoffes und der Erledigung von Übungsaufgaben dienen. Die Lernzeiten werden von Lehrkräften und weiteren Mitarbeitern betreut.

 

Gibt es an der Gesamtschule auch an Tagen ohne Nachmittagsunterricht ein Betreuungsangebot?

Ja. Dazu schließen die Eltern einen Vertrag mit der Stadt Kevelaer zur Teilnahme am Betreuungsangebot im„Mittagstreff nach Schulschluss“.

 

Sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, in der Mensa zu essen?

Nein. Sie können auch ihre mitgebrachten Speisen verzehren. Allerdings ist es nicht erlaubt, in der Mittagspause nach Hause zu gehen.

 

Wie viele Kinder werden in einer Klasse unterrichtet?

Der Richtwert für den 5. Jahrgang in Gesamtschulen liegt bei 27 Schülerinnen und Schülern. Es gilt eine Bandbreite von 25 – 29. In Klassen, in denen Kinder mit Förderbedarf unterrichtet werden, beträgt die Bandbreite 23 – 25.